Verstanden

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren

Trans-Ocean Foren

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Hier finden Sie die aktuellsten Beiträge
vorherigevorherige Go to previous topic
weiterweiter Go to next topic
letzter Beitrag 25.06.23 um 18:37 von  Capt‘n Motylek
Bootsregistrierung in Polen
 2 Antworten
sortieren:
Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
Autor Nachrichten
Stefan Schafhaus Segler Segler Posts:18
--
25.06.23 um 15:07

    Liebe TO Community,

    ich bin zur Zeit im Mittelmeer unterwegs und sehe immer mehr Yachten unter polnischer Flagge. Die Eigner kommen aus aller Herren Länder, die wenigsten aus Polen. Ich habe deshalb gegoogelt und festgestellt, dass jeder, auch Nicht-EU-Bürger, für unter 500 € eine polnische Bootsregistrierung erhalten kann, welche ohne weitere Gebühren unbegrenzt gültig ist.

    Mir ist allerdings nicht klar, weshalb man dies tun sollte. Welche Vorteile würde eine polnische Registrierung bieten? Eventuell geringere Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung der Yacht (z.B. Charter)?

    Vielleicht könnt Ihr Erhellendes zu der Thematik beitragen. Vielen Dank vorab!

    Herzliche Grüße

    Stefan

    Jürgen Beste Segler Segler Posts:19
    --
    25.06.23 um 16:22
    Ich hatte mal mit einigen Spaniern gesprochen, die mit polnischer oder auch französischer Flagge fuhren. Hier hat es wohl Steuergründe (Luxussteuer)
    Capt‘n Motylek Kommodore Kommodore Posts:167
    --
    25.06.23 um 18:37
    Hallo Stefan,

    ja, das greift leider um sich. Welche Vorteile damit verbunden sind, das ist natürlich unterschiedlich, jeweils in Abhängigkeit der eigenen Nationalität bzw. des Wohnsitzes. Was man aber generell sagen kann:

    - Es geht schnell, sehr viel schneller als ein Flaggenzertifkat oder gar ein Eintrag ins Schiffsregister.
    - Einmal erledigt, bleibt die Registrierung dauerhaft gültig. Es ist keine Verlängerung erforderlich.
    - bestehende Ausrüstungs- und Sicherheitsvorschriften des eigenen Landes greifen ggf. nicht
    - Es muß kein fester Wohnsitz vorhanden sein. In der BRD benötigt man zumindest ´ne Postanschrift.

    Weitere Gründe sind z.B., dass man nicht unter der eigenen Flagge fahren möchte. Ich habe z.B. mein vorheriges Schiff an einen Israeli verkauft, der keinesfalls unter der Flagge Israels fahren wollte, was ja auch plausibel ist. Der registrierte das Schiff dann in den Niederlanden, dort brauchte man auch keinen Wohnsitz. Nun ist Polen wohl der Renner. Ich persönlich empfinde das als eine Flagge 2. Klasse. Nicht weil es Polen ist, die mag ich durchaus. Aber, bis auf ganz wenige Ausnahmen, finde ich das nicht angemessen. Aber muss jeder selbst wissen und wird ggf. auch so „akzeptiert“.

    Martin
    Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.


    Go to top