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letzter Beitrag 13.04.24 um 10:48 von  Capt‘n Motylek
Kauf eines in England registriertem Boot/ Steuer
 3 Antworten
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Autor Nachrichten
Gerdmaike Segler Segler Posts:17
--
11.04.24 um 12:32

    Moin,

    wir überlegen, ein gebrauchtes Boot, registriert in England, zu kaufen. Die Mehrwertsteuer wurde vom Erstbesitzer in Europa gezahlt, der jetzige Besitzer ist Engländer. Fällt bei einem Kauf nun erneut Mehrwertsteuer an?

    Viele Grüße

    Gerd und Maike

    wijosef Senator Senator Posts:203
    --
    12.04.24 um 06:39
    Servus ihr beiden,
    für Rückwaren in die EU gilt die Dreijahresfrist.
    Für komplitenten Rat rund um das Sportboot kann ich nur das Zollamt Cuxhaven empfehlen.
    Man sollte meinen alle Zollämter haben den gleichen Wissensstand, aber dem ist nicht so.
    Liebe Grüße Josef
    jamesmcdust Kommodore Kommodore Posts:149
    --
    13.04.24 um 03:51

    Hallo

    mit dem Brexit haben sich die Briten wohl selber den Ast abgesaegt auf dem sie sitzen. Ganz unverbindlich meine persoenliche Meinung, man kann das durchaus anders sehen, z.B. die Finanzjongleure in der City of London.

    Item, Josef schreibt was er machen wuerde und das wuerde ich auch machen. Aber: ich wuerde mir eine Zweitmeinung in der EU einholen und zwar in den Niederlanden. Ich habe in Versteuerungssachen die Erfahrung gemacht, dass die niederlaendischen Behoerden die Sache sehr viel pragmatischer sprich weniger buerokratisch angehen als die Behoerden in D. Alles legal keine

    Umgehung. Man moechte das Boot vielleicht in NL stationieren. Und falls es ein Import wird muss sowieso an der ersten Zollstelle in der EU bezahlt werden

    Ich wuerde mal vom Verkaeufer die Rechnung fuer das Boot mit Quittung fuer die bezahlte Mehrwertsteuer verlangen und damit auf dem Zoll vorsprechen bzw. Die Quittung per mail senden.

    Es muss nicht das Original sein, er koennte eine Kopie mit "Specimen" Aufdruck versehen.

    Allenfalls kann euch auch in Spediteur in NL helfen, eine Firma in Enkhuizen hat viel Erfahrung in der Abfertigung von Gebrauchtbooten. Die Adresse koennt ihr beim Cruising Club der Schweiz in Bern nachfragen.

    Machts gut, fuer einen spaeteren Erfahrungsbericht waeren wahrscheinlich andere Clubkameraden dankbar.

    Fair winds

    James

    Capt‘n Motylek Kommodore Kommodore Posts:167
    --
    13.04.24 um 10:48
    Pragmatisch betrachtet wird bei der Registrierung des Schiffes, z.B. bei Beantragung eins IBS, niemand nach einem Nachweis für die gezahlte Mehrwertsteuer fragen. Vermutlich bleibt das Schiff nicht in UK, dann wäre es sowieso kein Problem. Und in der Folge hat dann ein Deutscher ein in Deutschland registriertes Schiff und kann, so Deine Angabe, nachweisen, dass die Mehrwertsteuer einst gezahlt wurde. Ich sehe da keine dunklen Wolken am Horizont…. Grundsätzlich ist das mit der Dreijahresfrist bei Wiedereinfuhr natürlich zutreffend. Ich wurde noch nie nach dem Nachweis für die gezahlte Mehrwertsteuer gefragt, wie immer wenn die Unterlagen takko sind…. ! Und falls dies der Fall ist wird sicher niemand fragen, wo man denn die letzten Jahre gewesen ist. Man muss ja nicht unbedingt mit einem noch in UK registrierten Schiff in die EU einlaufen. Losgelöst davon hat auf Nachversteuerung keine Behörde Lust, zumindest bei „normalen“ Sportbooten.

    Gruß
    Martin
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