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letzter Beitrag 08.11.12 um 10:33 von  mac bloke
Signalpistole, Erbschaft
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Autor Nachrichten
SY Stenella
Kommodore
Kommodore
Posts:132


--
02.02.12 um 02:03
    Ich habe von meinem Vater eine Signalpistole geerbt, die ich für unsere Langfahrt- Pläne auch benötige bzw. gerne mitführen würde. Ich habe daher beim zuständigen Amt den Besitzübergang beantragen müssen. Die Signalpistole hatte mein Vater ordnungsgemäß registriert. Da es allerdings z.Zt. Querelen mit dem sogenannten "Knallschein" gibt, weil die Behörden wohl angeblich die jetzige Unterweisung für nicht mehr zeitgemäß halten, eine neue Sachkundeprüfung aber noch nicht angeboten wird, hänge ich nun mit einer angemeldeten Waffe quasi "in der Luft". Ich kann ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes erst nachwesien, wenn ich diese Prüfung absolviert habe, andererseits wird mir erlaubt, sie im Moment zu besitzen, muss sie aber jedesaml mit mir führen, wenn ich mein Schiff verlasse. das Schiff liegt z.Zt. in Kroatien, also muss ich jedes Mal die EU Außengrenze passieren. Man erlaubt mir, "vorläufig" die "Signalfeuerwaffe" nicht zu "blockieren, so lange für diese Waffe noch kein gesetzlich gültiges Blockiersystem auf dem Markt ist.", was immer das heissen mag. Der zuständige Beamte hat wohl freundlicherweise hier die Lücke für mich gefunden, mit der ich die Signalpistole ordentlich registriert besitzen darf. Benutzen darf ich sie nicht, was mir egal ist, weil es mir ja, wenn ich sie benutzen müsste, egal wäre. In Seenot können einem Behörden- Anordnungen egal sein.

    Nun meine Fragen:

    1. Kann ich diesen Bedürfnisnachweis inzwischen doch irgendwo dokumentieren, evtl. die Prüfung machen?
    2. Hat jemand Tipps und Infos zu diesem Themenkomplex?
    3. Weiß hier jemand, wie es um die Aufbewahrungspflicht bestellt ist?  Wie haben das andere Langfahrer mit dem "Waffenbehälter" gelöst, der mit dem Schiff fest verbunden und abschließbar sein muss?


    Martin www.stenella.de
    Moskito
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:191


    --
    06.02.12 um 10:48
    Also...zu Pkt.3 kann ich Euch sagen...

    nach deutschem Recht habt Ihr die Pflicht, die SIGPI in einem Safe mit einer bestimmten "Knacker"-Resistenz zu sichern, das ist weniger kompliziert, als es sich anhoert. Die Behoerde will von Euch schriftlich wissen, dass die SIGPI an Bord in so einem Safe...soweit ich mich erinnere, erfuellen bestimmte Kassetten diese Anforderungen...., verschlossen ist, das ist nicht so kompiziert, wie es sich anhoert.Fragt Euren "Waffen"-Spezie bei der Polizei.


    :):)
    Et hätt noch emmer joot jejange ...meint Selmi :):) Moskito .... meine Ideen zum Bord-Alltag findet Ihr in Die Faehre
    wijosef
    Senator
    Senator
    Posts:203


    --
    07.02.12 um 20:40
    Der sicherste Weg ist das Ablegen einer Kenntnisprüfung der Waffensachkunde für Kurz- und Langwaffen.
    Dieses ist zwar absolut überzogen, aber wir sind eben in Deutschland.

    Solche Prüfungen werden in zeitlichen Abständen bei den örtlichen Schützenvereinen durch einen Prüfer des Ordnungsamtes Deiner Stadt durchgeführt.
    Der Zeitpunkt solcher Prüfungen ist beim Ordnungsamt zu erfragen.

    Die Ausbildung dauert ca. zwei Abende.
    Die Kosten für die Schulung durch den Schützenverein ca. 50 Euro oder aber auch kostenlos.
    Es ist mehr eine Spende für den Verein, denn die Ausbilder arbeiten ehrenamtlich.

    Der Bedarf einer Signalpistole ist gegeben, wenn man den Besitz einer seegehenden Yacht nachweist (Bayern).

    Wer noch keinen Waffenschein (grün) zum führen einer Waffe besitzt, kann die erworbene Waffe bis zum Ausstellen desselben an das Ordnungsamt senden lassen. Man bekommt die Signalpistole dann nach der Ausstellung des Waffenscheines ausgehändigt.

    Dann kommt ein Brief (E-Mail) vom Ordnungsamt, dass Sie den Nachweis des Besitzes eines zugelassenen Waffenschrankes zu erbringen haben
    (Rechnung oder Foto des Schrankes mit Typenschild).

    Bei E-bay Pistolenschrank - Waffenschrank Stufe B, 5 Waffenhalter 129 Euro inkl. Versand.
    Dieser ist an Bord zu verschrauben.

    Liebe Grüsse Josef




    SY Just do it
    Skipper
    Skipper
    Posts:49


    --
    08.02.12 um 09:31
    zu den aktuellen Waffenscheinanforderungen kann ich nichts sagen, jedoch zur Aufbewahrung.

    Es ist zu unterscheiden zwischen der Aufbewahrung zu Hause und auf dem Boot.

    Zu Hause ...
    ... ist erforderlich ein "Pistolensafe" oder ein Tresor der Sicherheitsstufe B. Wichtig ist die Sicherheitsstufe. Ob es sich nun um einen Pistolen- oder Kurzwaffensafe handelt, oder nur um einen Tresor ist ohne Bedeutung. Der Tresor muss dauerhaft und sicher an der Wand befestigt oder eingemauert sein. Unter einer dauerhaften Befestigung ist zu verstehen, dass beispielsweise eine Verschraubung nicht von außerhalb des Tresors zugänglich ist bzw. gelöst werden kann.
    Unter dem Sicherheitsaspekt ist das Einmauern die optimale Lösung.
    Es ist unerheblich, ob der Tresor ein Zahlenschloss oder ein Schlüsselschloss besitzt. Maßgeblich ist die ausgewiesene Sicherheitsstufe.

    Mein "Normal"-Tresor Stufe B (Schlüssel) wurde samt Befestigung (Massiv-Verdübelung in Wand) vom Ordnungsamt geprüft und anerkannt.

    auf dem Boot:
    Theoretisch sind auf dem Boot die gleichen Anforderungen zu erfüllen, wie zu Hause. Das scheitert in der Praxis an diversen Hindernissen. In den norddeutschen Küstenländern sind daher die zuständigen Stellen übereingekommen, die sogenannte "Hamburger Kiste" anzuerkennen. Einfach mal unter dem Begriff googeln und die Spezifikationen nachlesen.
    Die Spezifikationen können mit einem handelsüblichen Kleintresor erfüllt werden. Bei der Hamburger Kiste verzichten die zuständigen Behörden also auf die Sicherheitsstufe B!
    Wir haben so ein Ding - mit Zahlenschloss in diesem Fall (wäre ja doof, wenn man den Schlüssel verloren hat und dringend an die Signalpistole ran muss ;-: aber immer auf frische Batterien im Zahlenschloss achten) an Bord so verschraubt,. dass die Kontermuttern im Tresor stecken und gekörnt sind. Die Köpfe der Bolzen sitzen versteckt hinter einer Wandverkleidung. Selbst wenn man sie freilegt, kann die Verschraubung nicht geöffnet werden, da kein Platz besteht zum Absägen der Köpfe und die Bolzen ansonsten nur durchdrehen.

    zur Praxis:
    Die Signalpistole hatten wir auf fünf Jahren Weltumseglung an Bord. Wir haben sie stets und bei jeder Einklarierung angegeben. In allen Fällen wurde nur abgewunken: "Ist ok" Selbst in Israel, wo man ja in dieser Hinsicht etwas sensibler ist!

    Probleme gab es nur mit den deutschen Behörden, da die Verschärfung des Waffenrechts während unserer Reise erfolgte.

    1. Nach Auffassung des damals zuständigen Ordnungsamtes hätte ich eine Erlaubnis für die Ausfuhr einer Kurzwaffe besitzen müssen. Die ich natürlich nicht hatte, da die Signalpistole zum Zeitpunkt unserer Ausreise noch nicht als Waffe galt. Ausserdem wäre ich nicht auf die Idee gekommen, denn wozu hat man denn eine Signalpistole.
    2. Da sie sich nun "unerlaubt im ausgeführten Zustand" befand, hätte ich sie eigentlich nicht mehr einführen dürfen, denn das wäre eine unerlaubte Einfuhr einer (unerlaubt ausgeführten) Kurzwaffe gewesen.

    Also WICHTIG: bitte beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen, ob die Behörde im Fall einer Signalpistole auf einen Ausfuhrantrag besteht.

    In unserem Fall war es letztlich eine Farce. Ich war mit dem Ordnungsamt - das mir zwischenzeitlich schon die Perspektive eines Gefängnisaufenthaltes entworfen hatte -übereingekommen, mich bei Anlaufen des ersten deutschen Hafens umgehend beim Zoll zu melden. In den drei ersten angelaufenen Häfen (Borkum, Norderney, Wangerooge) war jedoch kein Zollbeamter aufzutreiben. Im letzten erhielt ich die Auskunft: "Regeln sie das mal mit ihrem zuständigen Ordnungsamt." Das zuständige Ordnungsamt reagierte mit: "Ach,. wenn die das so sehen, ist das ja kein Problem."

    fair winds
    Martin - SY Just do it
    Peter Kersten, SY Magister Wigbold
    Segler
    Segler
    Posts:10


    --
    08.02.12 um 10:50
    Noch ein Hinweis zur Signalpistole:
    Stellen Sie VORHER sicher, dass die Fluggesellschaft diese auch mitnimmt, wenn Sie Flüge buchen.
    Fall:
    Mitnahme (mit Europäischen Feuerwaffenpass) nach Mallorca, gar kein Problem. Überführung der Yacht nach Sardinien, Rückflug mit derselben Airline (AirBerlin) : Weigerung der Mitnahme unter Hinweis auf die Kriegswaffe!!!
    Es war viel Schreiberei und viel Ärger mit der wenig kompetenten Airline notwendig, bis schließlich die Mitnahme gestattet wurde.....

    Peter Kersten, SY Magister Wigbold
    SY Stenella
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:132


    --
    08.03.12 um 01:42
    Herzlichen Dank einstweilen.
    Für zuhause reicht der Wandtresor, den wir in dem alten Haus damals vorgefunden hatten. Der Blechtresor für Bordzwecke ist bestellt und soll die ANforderungen erfüllen, wenn ich ihn einlaminiere.

    Danke auch für den Hinweis dieser Prüfung beim örtlichen Schützenverein. Der Sache gehe ich nach.
    Zur Ausfuhr werde ich ebenfalls Fragen stellen.
    Martin www.stenella.de
    ARIES DREAM
    Skipper
    Skipper
    Posts:57


    --
    11.03.12 um 16:03
    zum Thema Signalpistole hier eine generelle Frage:
    Ich hatte mit Waffenerwerbschein von 1982 eine HK Kal4 erworben und diese als prof.Schiffsführer auf allen mir in der Zwischenzeit anvertrauten Yachten im Mittelmeer und der Karibik mitgeführt.Vor 3 Jahren hatte ich meinen letzten Vertrag auf einer 30m Stahlketch in der Türkei beendet. Die Waffe war ordnungsgemäß in einem im Kielraum eingeschweissten Stahlsafe für mehrere Jahre deponiert. Obwohl mit viel Waffenöl und Fett konserviert. waren die Schlossteile und der Lauf derart verrostet, dass ich die Waffe auf 2800m Seetiefe entsorgen musste. Nun haben wir seit einem Jahr eine eigene gebrauchte Sun Odyssey in der Türkei unter deutscher Flagge und denken an den Einsatz einer Signalwaffe unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Hat jemand Erfahrung über die Verfahrensweise?
    René Hertel Circumnavigation ariesdream2@gmail.com D-mobil: +49(0)1707356888 Tenerife: +34 690742848
    ARIES DREAM
    Skipper
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    Posts:57


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    11.03.12 um 16:03
    zum Thema Signalpistole hier eine generelle Frage:
    Ich hatte mit Waffenerwerbschein von 1982 eine HK Kal4 erworben und diese als prof.Schiffsführer auf allen mir in der Zwischenzeit anvertrauten Yachten im Mittelmeer und der Karibik mitgeführt.Vor 3 Jahren hatte ich meinen letzten Vertrag auf einer 30m Stahlketch in der Türkei beendet. Die Waffe war ordnungsgemäß in einem im Kielraum eingeschweissten Stahlsafe für mehrere Jahre deponiert. Obwohl mit viel Waffenöl und Fett konserviert. waren die Schlossteile und der Lauf derart verrostet, dass ich die Waffe auf 2800m Seetiefe entsorgen musste. Nun haben wir seit einem Jahr eine eigene gebrauchte Sun Odyssey in der Türkei unter deutscher Flagge und denken an den Einsatz einer Signalwaffe unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Hat jemand Erfahrung über die Verfahrensweise?
    René Hertel Circumnavigation ariesdream2@gmail.com D-mobil: +49(0)1707356888 Tenerife: +34 690742848
    SY Stenella
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:132


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    24.03.12 um 01:05
    Zwischenergebnis zur Sachkundeprüfung:
    Laut meinem örtlichen Schützenverein reicht eine solche SKP nicht aus. Der Mann war sehr nett und kannte sich sehr gut aus.Er meinte, es gäbe einen Pyrotechnik Schein, den aber wiederum nicht die Schützenvereine anbieten. ....hmmm.... Also alles wieder von vorne: Solange die Seglerverbände hier nicht eingreifen scheint eine Lücke zu klaffen, die irgendwie geschlossen werden muss. Eine AUfgabe für den neuen Vorstand? ;-)
    Martin www.stenella.de
    mac bloke
    Posts:3


    --
    08.11.12 um 10:33
    pyrotechnikschein

    Einen Kursus zum Erwerb des Pyrotechnukscheins stand in den Veröffentlichungen des Kreuzerverbandes.
    DAs Kursprogramm für 2013 erschint in der Januarausgabe.
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