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letzter Beitrag 07.02.26 um 15:05 von  Adamson
Versicherung nach Grundberührung; Pantaenius
 2 Antworten
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Autor Nachrichten
Peewee Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
--
04.02.26 um 10:18

    Hallo aus Bochum,

    meine Hanse 400 hatte auf der Ostsee im letzten Jahr eine derbe Grundberührung, bei der die Energie vom Aufschlag vom Kiel in dem Rumpf ging und den hinteren Mittelspant in Mitleidenschsft gezogen hat. Diese muss neu auflaminiert werden. Dazu muss u.a. der Kiel weg.

    Versicherung Pantaenius hat Deckung zugesagt und einen Sachverständigen beauftragt. Dessen veranlagte Reparaturkosten sind aber weit zu niedrig angesetzt (15k€), zu dem Preis KANN das niemand reparieren. Lt. Pantaenius würde dann nach weiterem Aufwand abgerechnet (mündl. Zusage).

    Hat jemand Erfahrungen mit Pantaenius, ob im konkreten Fall dann auch mehr als im KV gezahlt wurde?

    Muss ich ein Gegengutachten machen lassen?

    Ich möchte VOR Anfang der Arbeiten wissen, woran ich bin.

    Danke für die Einschätzung Eurerseits.

    Peter Weimann, Bochum 01701566505

    Haewelmann Segler Segler Posts:21
    --
    06.02.26 um 10:30

    Moin,

    da geht's um viel Geld. Daher ist nachvollziehbar, dass du Klarheit haben möchtest. Dazu gehört zunächst, dass du zu dem Kostenvoranschlag deine Selbstbeteiligung hinzuzählen kannst. Dann ist meine Empfehlung, dass du dir die mdl. Zusage schriftlich bestätigen lässt. Sollte sich Pantaenius damit schwer tun, kannst du das Telefonat der mdL. Zusage schriftlich bestätigen (Datum, Uhrzeit,  Name Gesprächspartner, ...). In dem Schreiben könntest du auch um Bestätigung des geschilderten Gesprächsinhaltes bitten, ggf. mit Terminsetzung. Ferner könntest du mit der Reparaturwerft die Vereinbarung treffen, dass diese mit Pantaenius direkt abrechnet. 

    Gegengutachten kosten dein Geld und gehen grds. in Richtung Konfrontation. Dafür gibt's m.E. keinen Anlass. Du befindest dich ja in der Klärungsphase.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und immer eine Hand breit Wasser unterm Kiel.

    Beste Seglergrüße vom Häwelmann

    Adamson Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
    --
    07.02.26 um 15:05

    Moin!

    Es besteht erst einmal kein wirklicher Anlass für Alarm. Die Einschaltung eines Sachverständigen ist Versicherungsroutine. .Grundsätzlich: Ein Sachverständiger ist nicht der Sachverständige der Versicherung sondern er ist neutral, die Versicherung bezahlt nur seinen Einsatz. Er informiert die Versicherung auch in seinem Interesse möglichst objektiv über seine Einschätzung der Schadenshöhe und den Hergang des Schadenereignisses wie es sich ihm anhand des Schadenbildes und der Schadenschilderung darstellt. Wenn sich seiner Meinung nach keine Widersprüche zeigen, ist alles in Ordnung. Ein oft unterstellter parteiischer SV täte seinem Auftraggeber keinen Gefallen, da das in vielen Fällen nur zu verlorenen Prozessen führt, die die Versicherer dann nur zusätzliches Geld kosten.. Die Schadenshöhenfeststellung ist außerdem nicht in Stein gemeißelt. Ein Versicherungsnehmer ist formal aufgefordert, für ein Angebot einer oder mehrerer Werften zu sorgen, aber meist hilft der SV dabei, weil er den Überblick über - und den Kontakt zu in Frage kommende Betriebe hat. Stellt sich heraus, dass der Schaden zu niedrig eingeschätzt wurde, wird der Mehrbedarf eben attestiert und gut ist. Es geht in vielen Fällen ja auch um die Frage, ob eine Reparatur noch lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalverlust vorliegt, der auf Basis der Versicherungsumme abzurechnen ist.
    Einige Versicherungsnehmer ziehen es vor, selbst oder gar nicht zu reparieren, dann ist die vom SV festgestellte Schadenshöhe Verhandlungsgrundlage für eine Auszahlung. Dabei wird zumindest der MwSt-Anteil nicht (voll) erstattet, weil die ja nicht anfällt. Auch die kalkulierten Handwerker-Arbeitsstunden werden diskutiert werden , die ein Versicherter kaum für sich geltend machen kann..
    Das letzte Wort hat natürlich immer die Schadenssachbearbeitung der Versicherung bzw. des Versicherungsmaklers, wenn der Regulierungsvollmacht hat, was ein besonderer Vertrauensbeweis ist . Pantaenius ist wohl ein solcher Makler. Es ist dringend darauf zu achten, dass keine Schadensbeseitigung angefangen wird, bevor die Versicherung ihr o.k. gegeben hat. Ausnahme sind meist vorläufige sog. Schadensverhütungsmaßnahmen, die der Verhütung einer Schadenausweitung dienen. Etwaige Kosten werden erstattet, werden zumutbare Maßnahmen unterlassen, kann es Abzüge geben.
    Grundberührungsschäden speziell von GFK- Booten sind diesbezüglich beispielhaft. Langkieler kommen naturgemäß besser davon, ein langer Flossenkiel hat aber einen grossen Hebel, der neben den Laminatschäden am unteren Ende im vorderen Bereich zum Aufreißen der Kiel-Rumpfverbindung - und im hinteren Bereich zu fast unsichtbaren aber erheblichen inneren Laminatbrüchen führen kann, wenn die hintere Kielwurzel bei der Kollision in das Rumpflaminat gedrückt wird, was danach wieder heraus-plopt. Wird der Schaden zeitnah gemeldet, wird. der Versicherer das sofortige Anlandnehmen ordern, um das Eindringen von Wasser ins Laminat so gering wie möglich zu halten. Das ist besonders im immer zu knappen Urlaub nicht beliebt, muss aber sein, um eine drohende Schadenvergrößerung zu verhindern. Wer das versäumt/verschiebt riskiert einen möglicherweise erheblichen Abzug. Wenn es dann ohne kümmern erst mal ins Winterlager geht, kann es krass werden.
    Handbreit
    Adamson

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