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letzter Beitrag 23.06.22 um 21:57 von  Peter@Endeavor
Flaggenzertifikat, IBS oder Seeschiffsregister?
 26 Antworten
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Seite 1 von 212 > >>
Autor Nachrichten
SY Muffet Kommodore Kommodore Posts:134
--
14.11.13 um 10:36
    Hallo miteinander,

    es kann mir doch sicher jemand Auskunft geben, welche der drei oben genannten Alternativen einer Registrierung in D für Langfahrt (außereuropäisch) am sinnvollsten ist.
    Das Schiffchen ist 12,8 m lang, war im UK registriert (und dort abgemeldet, Nachweis liegt vor), Bj. 1992, MWSt. Nachweis liegt ebenfalls vor (nur zur Ergänzung). Schiff ist zur Zeit in der Werft auf Land.

    Vielen Dank!

    F.Sommer
    gelöscht#15 Kommodore Kommodore Posts:131
    --
    14.11.13 um 10:56
    Halllo Herr Sommer,

    mit dem IBS bin ich einwandfrei um die Welt gekommen. Nur in Chile gab es Probleme, weil der Gültigkeitszeitraum abgelaufen war. Mit ein paar Überredungskünsten wurde das dann aber akzeptiert.

    Gruß Uwe
    AKKA Senator Senator Posts:582
    --
    14.11.13 um 11:56

    Als wir 2004 unser Schiff für Langfahrt registrierten, wählten wir das Flaggenzertifikat. Es war einfach zu beantragen, gilt 8 Jahre und kann einmalig auch von unterwegs um weitere 8 Jahre verlängert werden. Danach Neuantrag. - Derzeit "halb rum" hatten wir mit dem Dokument nie Probleme.

    Damals hieß es, dass Frankreich und angeschlossene Überseegebiete bei IBS Probleme machen ... kann das jemand bestätigen oder ausräumen?

    Seeschiffsregister war irgendwie aufwändiger oder deutlich teurer ??   ... bitte jemand anderes.

    Andreas
    SY Muffet Kommodore Kommodore Posts:134
    --
    15.11.13 um 06:26
    Vielen Dank!

    Zum Seeschiffsregister kann ich sagen, dass es viel teurer ist ("rein") (abhängig vom Wert des Schiffes), "raus" braucht es dann einen Notar....
    Ist ja aber nicht nötig...

    Fritz
    kabaman Segler Segler Posts:14
    --
    17.11.13 um 08:55

    Damals hieß es, dass Frankreich und angeschlossene Überseegebiete bei IBS Probleme machen ... kann das jemand bestätigen oder ausräumen?


    Zumindest in F selber scheint man sich mittlerweile an die EU-Vereinbarung zu halten: Wir sind zZt mit dem IBS vom ADAC in F unterwegs, und bei einer Kontrolle durch den Zoll vor St. Tropez wurde der IBS kommentarlos akzeptiert - auch in Marinas gab es dazu nie Fragen, wobei ich nicht weiß, ob die das noch nie so sehr interessiert hat.

    Fabian
    SOPHIE Skipper Skipper Posts:72
    --
    17.11.13 um 21:21
    Wir sind mit dem Internationalen Bootsschein des ADAC unterwegs und hatten noch nie Probleme. Auch nicht im eigentlichen Frankreich und auch nicht auf den französischen Überseegebieten.

    Harald
    SY SOPHIE
    SY Muffet Kommodore Kommodore Posts:134
    --
    19.11.13 um 18:32
    Okay, danke nochmal an alle für die fundierten Antworten. Das war genau das, was wir gebraucht haben....

    Fritz
    SY MUFFET

    bee Skipper Skipper Posts:34
    --
    03.01.14 um 22:08
    Hallo,

    Für mein Schiff habe ich ein Flaggenzertifikat beantragt (müssen) und es im Schiffsregister eingetragen.
    Teuer ist das nicht, Notwenidig ist ein ein Messbrief, für Sportboote gibt es ein vereinfachtes Verfahren, die gilt nach Aktenlage und auf dem Postweg. Zuständig ist das DHI in Hamburg. Dann Eintragung am zuständigen Amtsgericht, ging auch auf dem Postweg, beides hat Gebühren gekostet, waren aber nicht dramatisch (100€) oder so ähnlich. Nun habe ich ein beeindruckendes Schiffszertifikat mit Bundesadeler drauf, so wie es jedes Grossschiff auch hat, und gelte ganz offizell als deutsches Seeschiff.

    Das ganze nimmt ein paar Wochen (3-4) in Anspruch, Vorteile sind mir nicht wirklich bekannt, Nachteile aber auch nicht. Beim Anmelden bei Verkehrsleitstellen und ähnlichen hat man ein Funkzeichen was nicht von einem Supertanker zu unterscheiden ist, gefühlt wird mann da etwas eher wahrgenommmen, ist aber vieleicht auch nur Einbildung.

    Ein Bootsschein tut es sicher aus früher war ich auch damit unterwegs und hatte nie Probleme

    Grüsse Bee (in dessen Paß Benjamin steht)
    Fleur de Mer Segler Segler Posts:12
    --
    07.02.14 um 10:23
    Wir haben das Schiff im Schiffsregister eintragen lassen. Kosten etwa 120€. Unproblematisch, nette und hilfsbereite Mitarbeiter beim Kieler Amtsgericht, die gerne alle Fragen hierzu beantworten.
    Vorteile: Schiffseigentum ist behördlich dokumentiert, Schiffswert ist beleihbar (vergleichbar einer Eintragung einer Immobilie im Grundbuch). Bei Immobilien ist es selbstverständlich, daß diese im Grundbuch registriert sind. Bei Schiffen mit ähnlichem Wert scheint man diese Absicherung nicht unbedingt zu schätzen.
    Nachteil: Fällt dem klammen Staat ein, eine wie auch immer geartete Luxussteuer einzufügen, sind die Eigner, die im Schiffsregister eingetragen sind, als erste dran.

    Fair winds

    Gruß Armin
    DIEVAGO Segler Segler Posts:9
    --
    16.02.14 um 22:13
    Hallo auch.
    Aufwand ist für Flaggenzertifikat und Eintrag Seeschiffsregister identisch.
    Hauptunterschied im Falle eines Falles ist die deutsche Auslandsvertretung bei Eintrag ins Seeschiffsregister auch für das Schiff zuständig ansonsten nur für die Crew.
    Ein gewichtiges Argument unserer Meinung nach.
    Fair Winds
    Georg
    lothar.frank Posts:3
    --
    14.05.14 um 08:34
    Moin zusammen,
    ich beabischtige eine Segelyacht in Florida zu kaufen und in Delaware zu registrieren, US-Flagge. Was passiert bei der Einreise nach Martinique oder den ABC-Inseln, wenn ich als deutscher Staatsangehöriger dort einlaufe. Geht der Kahn "an die Kette" da nach europäischen Richtlinien nicht versteuert?
    Wie ist es bei der Einreise nach Europa, kann ich mich mit einem unverzollten Boot in europäischen Gewässern, z.B. für 90 Tage aufhalten ?
    Freue mich über Antwort, gerne auch an meine Email: manmande@web.de
    Danke
    Lothar
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    14.05.14 um 12:43
    Hallo Lothar,

    da ich auch ab nächster Woche mit einem unversteuerten (allerdings in der EU gekauften Boot) unterwegs sein werde, habe ich mich mit der Thematik auch auseinander gesetzt. Dabei bin ich auf folgendes Dokument gestoßen:
    http://ec.europa.eu/taxation_custom...exi_de.pdf
    Da kannst du entnehmen, welche Region in der Zoll- und MWst-Union der EU ist. M.E. ist insbesondere die MWSt. zu beachten. Sobald du als EU-Inländer in die Hohheitsgewässer eines Landes der EU-MWSt.-Union einläufst, bist du verpflichtet, die Mehrwertsteuer in diesem Land abzuführen. Dies ist explizit eine Bringschuld - also macht man sich automatisch der Steuerhinterziehung schuldig, wenn man die Steuer nicht proaktiv abführt. Ob dies für die Inseln oder Länder deines Segeltörns relevant ist, kannst du aus vorgenanntem Dokument entnehmen.
    Wir werden aus diesem Grund unser Schiff erst auf den Kanalinseln übernehmen und dann nonstopp nach Marrokko segeln ... Portugal müssen wir leider backbord liegen lassen.

    Gruß
    Thomas
    Frau Gans Senator Senator Posts:376
    --
    14.05.14 um 13:28
    Ist denn die Registrierung des Schiffes in Delaware auf Dich als natürliche Person bezogen?
    Ich kenne eigentlich nur Boote, deren Eigner entweder als natürliche Personen in den USA ansässig sind oder eben juristische Personen sind.
    SY Stenella Kommodore Kommodore Posts:132
    --
    15.05.14 um 21:42
    Ich hatte angenommen, dass man bei "Durchreise" durch ein Land die Mwst. nicht automatisch entrichten muss. Allerdings istda ein Formular beim Zoll anzufordern, das einem das durchfahren erleichetern müsste. Wenn jemand von den Kanalinseln losfährt, als Ziel Marokko angibt und die richtigen Transitpapiere vorweisen kann, dürfte eigentlich nichts passieren. Aber das müsste/ könnte genauer recherchiert werden.
    Martin www.stenella.de
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    15.05.14 um 22:51
    Hallo Martin,

    auf eine solche Regelung bin ich bisher noch nicht gestoßen. Wenn man die offiziellen Dokumente (wie z.B. http://www.hafenmeister.net/Bilder/...mungen.pdf oder http://www.kreuzer-abteilung.org/Pu..._3-12.PDF) liest, dann muss man davon ausgehen, dass die Mehrwertsteuer sofort bei Überqueren der Seezollgrenze fällig wird ... es sei denn, man hat seinen ständigen Wohnsitz außerhalb der EU (habe ich nicht).

    Im Übrigen steht auch in diesen Merkblättern, dass die Mehrwertsteuer nochmals fällig wird, wenn man ein versteuertes Schiff nicht nach drei Jahren wieder eingeführt hat ... ein Grund für uns, die Steuer jetzt nicht zu zahlen.

    Fast alle Eigner von Schiffen aus der Werft, die unser Schiff gebaut hat, bringen ihre Yacht non-stopp nach Gibraltar oder weiter weg, um die MwSt. zu vermeiden. Gäbe es eine Transit-Regelung für Portugal oder Spanien, dann wüssten die das dort.

    Aber gerne höre ich mehr darüber ... vielleicht gibt es ja doch eine "Lücke", die es uns ermöglichen würde, auch Portugal zu besegeln.

    Gruß
    Thomas
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    15.05.14 um 23:13
    ... habe nochmal etwas recherchiert: Es gibt tatsächlich einen Artikel 561 in der "Zollkodex Durchführungsverordnung", die bei Ausfuhr eines Gegenstandes aus der EU das Nutzen dieses Gegenstandes für 3 Monate zollfrei erlauben würde ... https://findok.bmf.gv.at/findok?exe...3324a4023f
    Es ist dafür aber nötig, dass man seinen Wohnsitz aus der EU heraus verlegen will. Das trifft bei uns aus mehreren Gründen nicht zu. Außerdem muss die Ausfuhr dann innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen. Auch knapp. Aber vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen Leser dieses Forums.

    Gruß
    Thomas
    AKKA Senator Senator Posts:582
    --
    16.05.14 um 00:58
    Beigetragen von Thomas am 15 Mai 2014 22:51:16

    Im Übrigen steht auch in diesen Merkblättern, dass die Mehrwertsteuer nochmals fällig wird, wenn man ein versteuertes Schiff nicht nach drei Jahren wieder eingeführt hat ... ein Grund für uns, die Steuer jetzt nicht zu zahlen.

    Thomas

    Als wir 2007 in Deutschland ablegten, lautet auf Anfrage die Auskunft des Zolls sinngemäß:

    Eigner und Schiff können beliebig lange Reisen unternehmen und sofern sie sich nicht im Ausland niederlassen, sondern in Bewegung und auf dem "Heimweg" in die EU sind, wird auch nach z.B. 20 jähriger Langfahrt keine Steuer fällig.

    Andreas aus Australien

    Frau Gans Senator Senator Posts:376
    --
    16.05.14 um 11:39
    Nochmals zu der amerikanischen Registrierung:

    Wie auch immer die Registrierung in den USA zustande kommt (Firma oder natürliche Person), durch diese Registrierung ist die Yacht eine amerikanische und damit in Gebieten der EU "Ware aus einem Drittland". Das ist völlig unabhängig davon, ob der Eigner EU-Bürger ist oder nicht. Der einzige Grund, eine solche Yacht mit Zoll oder Steuer zu belegen, wäre die Einfuhr in die EU. Gewöhnlicherweise werden Yachten aus Drittländern für eine bestimmte Zeit "geduldet" (das ist das falsche Wort, aber Ihr wisst was ich meine) oder es wird ein zeitlich befristeter Import vereinbart, ein so genannter "temporary import". Nach Ablauf der Frist würde die Zoll- bzw. Steuerzahlung fällig. Beispiel für eine solche Frist: in Neuseeland 12 Monate, bei längeren Aufenthalten muss eine Sicherheitshinterlegung in Höhe des zu erwartenden Steuerbetrages geleistet werden. Das ist von Land zu Land unterschiedlich; in vielen Ländern werden Importe kostenpflichtig, wenn man das Schiff nicht zu privaten Zwecken, sondern zum Chartern nutzt.

    Anders ist die Sache mit der Registrierung von EU-Yachten in nicht-Zollgebieten der EU, denn sie führen die Flagge eine Mitgliedslandes. Für solche Yachten ist die Steuer mit Berühren des EU-Zollgebietes im jeweiligen Land sofort fällig.

    Dazu ein Beispiel: Wir sind jahrelang Charteryachten gefahren, die in St. Martin registriert waren, damals zwar eine Gemeinde der "COM Guadeloupe", aber zollfreies Gebiet der Republik Frankreich; mit diesen Booten durften die Charterer nicht nach Guadeloupe oder Martinique einreisen, denn diese Inseln gehören zum Zollgebiet Frankreichs - unabhängig von der Nationalität der Eigner war die Registrierung französisch, die Flagge die Tricolore, aber die Registrierung lief auf natürliche oder juristische Personen mit Sitz und Adresse außerhalb des französischen Zollgebietes, nämlich in Marigot/St. Martin. Ein "Steuersparmodell", bis 2003 nach der Trennung von der "Mutter" Guadeloupe St. Martin eine eigenständige "colllectivité outre-mer" wurde.
    Zollrechtlich wurde das damals sehr streng gehandhabt: In einem Fall ist es bei der Charterfirma dazu gekommen, dass eine der Yachten von einem Charterer zu kriminellen Zwecken missbraucht wurde, vor einer der Karibikinseln von der Polizei aufgebracht und ins französische Zollgebiet verbracht wurde. Die Steuer wurde umgehend fällig.
    SY Stenella Kommodore Kommodore Posts:132
    --
    16.05.14 um 19:59
    @Thomas: wo hast du dein Schiff denn gekauft und bei welcher Werft?
    Wenn es innerhalb der EU ist und für die Ausfuhr aus der EU, dann kannst du es genauso ausführen, wie die Werft, die es nach z.B. Guernsey bringt. Das bedeutet nur mehr PapierkrM für die, aber Du hast bestimmt erstmal weniger Kosten. Bist Du dann unterwegs und dauerhaft an Bord, bist Du auf einer "Yacht in Transit" mit Ziel z.B. Übersee. Erst dort wird es "seiner Bestimmung gemäss" eingesetzt. Für die MwSt spielt das keine Rolle. Die ist nur fällig wenn die Yacht "körperlich und dauerhaft in den freien Warenverkehr der EU" verbracht werden soll. Aber du bekommst ja von der Werft ein Papier mit, dass Dir den Zweck der Ausfuhr und den Bestimmungsort ("Drittland") bestätigt. Ich denke, wenn Du das im Hweifel in Portugal vorlegst, müsste es reichen. Es wäre zu schade, wegen so etwas die tollen Küsten Südeuropas auszulassen. Ich kenne Leute, die das so oder ähnlich praktiziert haben. Dein Zollamt, im Zweifel das in Hamburg, gibt da bestimmt. Ich besser Auskunft. Oder per PN ein Tipp, wie Du an Segler kommst, die es dir besser erklären können.

    Übrigens: Viele verwechseln schon Zoll und MwSt. Das sind aber auch nochmal 2 Paar Schuhe.
    Martin www.stenella.de
    lothar.frank Posts:3
    --
    19.05.14 um 16:14
    Moin zusammen,

    wie bereits ausgeführt, beabsichtige ich im Herbst dieses Jahr eine Segelyacht in Florida zu kaufen, Registrierung wird in Delaware erfolgen.
    Ich beabischtige, ca 1 Jahr in der Karibik zu segeln und dann in europäische Gewässer (Mittelmeer) via Azoren, dort erfolgt Entrichtung der MwSt und Zoll, zurück zu kehren.
    Ich habe soben mit dem ADAC telefoniert, man informierte mich, dass es möglich ist, einen IBS, der allerdings nur gültig ist in "aussereuropäischen Ländern " zu erhalten, dieser sei nicht in europäischen Gewässern gültig. Klar. Mir wurde weiterhin mitgeteilt, dass ich zwingend einen europäischen IBS beim Einklarieren, z.Bsp. Hafenmeister etc, vorlegen müsse. Somit sei nicht gewährleistet, dass ich überhaupt in europ. Gewässern segeln könnte. Die Maschine des Bootes ist Baujahr 1995 und für Motoren, die älter als BJ 2004 würde aus abgas(politischen) Erfordernissen, keine CE-Zertifizierung erfolgen, diese sei aber beim Segeln in europ. Gewässern Vorschrift????? Kann mir hier jemand weiterhelfen?
    Herzlichen Dank
    Lothar
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